Hinweisgebersystem EU Richtlinie: Das intuitive System von flustron
wir verwenden ausschließlich ISO 27001 zertifizierte Server
Mit der Hinweisgebersoftware von flustron können Sie die EU-Richtlinie innerhalb nur weniger Minuten umsetzen. Zu den wichtigsten features zählen sichere und vertrauliche Meldekanäle, die Möglichkeit zur anonymen Meldung sowie eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Hinweise.
Unabhängig davon für welches flustron-Paket Sie sich entscheiden: Alle verfügen über den vollen Funktionsumfang. Der Preis variiert nur durch die Anzahl der firmenintern zuständigen Benutzer. Das System stellt eine effiziente und nachhaltige lösung dar, um Compliance-Anforderungen in Unternehmen und Organisationen zuverlässig zu erfüllen.
Die Grundbausteine von flustron:
Schnelle Implementierung
Mit der Hinweisgebersoftware von flustron können Sie die EU-Richtlinie innerhalb nur weniger Minuten umsetzen.
Faire Preise
Unabhängig davon für welches flustron-Paket Sie sich entscheiden: Alle verfügen über den vollen Funktionsumfang. Der Preis variiert nur durch die Anzahl der firmenintern zuständigen Benutzer.
Verfügbar auf allen Geräten
Egal ob Mobil oder Desktop, Android oder iOS: flustron unterstützt alle Geräte.
Vollständige Ende-zu-Ende Verschlüsselung
Alle Konversationen sind Ende-zu-Ende verschlüsselt und können nur von den jeweiligen Teilnehmer*innen gelesen werden.
EU-Infrastruktur
Flustron verwendet ausschließlich ISO 25001 zertifizierte Server aus der Europäischen Union. Ihre Daten verlassen niemals die EU. Das Hinweisgebersystem fördert die Compliance und schützt sensible Daten.
Gesetzeskonformität
Flustron erfüllt alle Vorgaben der EU-Richtlinie und geht in vielen Punkten, beispielsweise dem Datenschutz, sogar darüber hinaus. Es werden keine Tracker und keine Cookies eingesetzt. Die Einhaltung der EU-Richtlinie sorgt für rechtssicherheit für Hinweisgeber und Unternehmen.
Video: Anleitung zum erstellen eines Testaccounts
Video: Anleitung zum erstellen eines Testaccounts
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahrenVideo ladenHäufig gestellte Fragen
- Erfordert die Hinweisgeberpflicht eine mehrsprachige Plattform?
In der heutigen Unternehmenskultur sind internationale Mitarbeiter*innen keine Seltenheit mehr. Daher ist es empfehlenswert, ein Hinweisgebersystem zu implementieren, das mehrere Sprachen anbietet.
- Welche Bedeutung hat Whistleblowing für mein Unternehmen?
Laut der EU-Whistleblower-Richtlinie sind viele Unternehmen zur Implementierung eines Hinweisgebersystems verpflichtet. Ein solches System bietet Unternehmen die Möglichkeit Probleme, die innerhalb eines Unternehmens auftreten, binnen kürzester Zeit aufzudecken. Ein effektives Hinweisgebersystem fördert zudem eine transparente Kommunikation und schafft Vertrauen.
- Wen betrifft die Hinweisgeberpflicht?
Seit 17. Dezember 2021 alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiterinnen. Ab 17. Dezember 2023 alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen. Auch gemeinden und kommunale Einrichtungen sind verpflichtet, entsprechende Meldestellen einzurichten.
- Wie meldet sich ein Hinweisgeber im System an?
Ein Hinweisgeber kann mit allen Geräten eine Meldung erstellen und benötigt dazu keinen Account. Die Identität der personen (Hinweisgeber) wird dabei vertraulich behandelt und alle Meldungen werden DSGVO-konform verarbeitet.
- Was ist eine Whistleblower Software?
Eine Whistleblower-Software bietet Mitarbeiter*innen die Möglichkeit anonym auf unternehmensinterne Compliance-Vorstöße hinzuweisen, ohne mit negativen Konsequenzen rechnen zu müssen.
- Was benötige ich für den Testaccount?
Für den Testaccount sind aktuell keine Nutzerdaten notwendig.
- Welche Rolle spielt die Ombudsperson im Hinweisgebersystem?
Die Ombudsperson übernimmt eine zentrale Rolle im Hinweisgebersystem. Sie fungiert als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Hinweisgebern und dem Arbeitgeber, garantiert eine rechtliche Überprüfung der eingehenden Meldungen und sorgt dafür, dass alle Informationen gemäß den Richtlinien des Hinweisgeberschutzgesetzes behandelt werden. Die Ombudsperson schützt Whistleblower vor möglichen Repressalien, unterstützt die interne Compliance-Struktur, fördert eine Kultur der Transparenz und Offenheit und gibt wertvolle Rückmeldungen zur kontinuierlichen Verbesserung des Systems.
- Welche Verstöße können gemeldet werden?
Meldungen können Verstöße gegen EU-Recht in verschiedenen Bereichen betreffen, wie z.B. Umweltschutz, Datenschutz, Korruption oder andere Compliance-Verstöße.
- Welche Fristen gelten für die Bearbeitung von Hinweisen?
Die Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen müssen innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden. Innerhalb von 3 Monaten ist Feedback zu den ergriffenen Folgemaßnahmen zu geben.
- Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der EU-Richtlinie?
Bei Nichteinhaltung der EU-Richtlinie zum Hinweisgebersystem können hohe Bußgelder verhängt werden.
- Welche Anforderungen gelten für Unternehmen und Gemeinden?
Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern müssen die Richtlinie seit Juli 2023 umsetzen und ein internes Hinweisgebersystem zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen einrichten. Ab 17. Dezember 2023 sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*innen sowie gemeinden verpflichtet, ein Hinweisgebersystem zu implementieren.
- Wie trägt das Hinweisgebersystem zur rechtssicheren Gestaltung des Meldeprozesses bei?
Ein Hinweisgebersystem trägt maßgeblich zur rechtssicheren Gestaltung des internen Meldeprozesses bei, indem es sichere, vertrauliche und DSGVO-konforme Meldekanäle bereitstellt und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gewährleistet.
- Wie unterstützt das Hinweisgebersystem bei Mobbing und Konflikten am Arbeitsplatz?
Mobbing ist eine Methode, unliebsam gewordene Beschäftigte durch destruktive Konflikthandlungen unter Druck zu setzen. Täter verursachen dabei erheblichen Stress, der zu Depression, Burn-out und anderen gesundheitlichen Problemen führen kann. Das Hinweisgebersystem bietet sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende verschiedene Ansätze und lösungmöglichkeiten bei Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz, um solche Vorfälle frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Schulung und Sensibilisierung
Die erfolgreiche Implementierung eines Hinweisgebersystems in Unternehmen und Organisationen beginnt mit der gezielten Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Nur wenn alle Beschäftigten am Arbeitsplatz über die Bedeutung und Funktionsweise des Systems informiert sind, kann die EU-Richtlinie effektiv und rechtssicher umgesetzt werden.
Regelmäßige Schulungen vermitteln den Mitarbeitern nicht nur die Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU-Richtlinie, sondern zeigen auch auf, wie sie als Hinweisgeber Missstände und Verstöße sicher und anonym melden können. Dabei wird besonders auf den Schutz vor Repressalien eingegangen, sodass sich jeder Beschäftigte darauf verlassen kann, dass seine Meldung vertraulich behandelt wird und keine negativen Konsequenzen zu befürchten sind.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Schulung ist die praktische Einführung in das Hinweisgebersystem selbst. Die Mitarbeiter lernen, wie sie Meldungen abgeben, welche Informationen benötigt werden und wie das System zur Förderung von Transparenz und Integrität im Unternehmen beiträgt. So wird die Hemmschwelle gesenkt, Probleme offen anzusprechen und aktiv zur Verbesserung der Unternehmenskultur beizutragen.
Die Sensibilisierung für die Bedeutung eines Hinweisgebersystems stärkt das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern. Unternehmen, die in die regelmäßige Weiterbildung ihrer Beschäftigten investieren, schaffen ein Klima der Offenheit und stärken ihre Organisation nachhaltig. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit aus, sondern hilft auch, rechtliche Vorgaben einzuhalten und die Integrität des Unternehmens zu sichern.
Nicht zuletzt ist es ratsam, die Schulungen regelmäßig zu wiederholen und an aktuelle Entwicklungen anzupassen. So bleiben alle Beteiligten stets auf dem neuesten Stand und das Hinweisgebersystem bleibt ein wirksames Instrument zur Aufdeckung und Prävention von Verstößen und Missständen. Die Investition in Schulung und Sensibilisierung ist somit ein entscheidender Schritt für die erfolgreiche Einführung und nachhaltige Umsetzung eines Hinweisgebersystems gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie.
