Die wichtigsten Punkte zur EU-Whistleblowing Richtlinie
Hier finden Sie den Gesetzestext in einfachen Worten zusammengefasst.
Um was geht es in der Hinweisgeber-Richtlinie?
Die Richtlinie hat das Ziel, Hinweisgeber*innen vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, wenn diese Verstöße gegen das EU-Recht aufzeigen.
Jeder EU-Mitgliedsstaat führt dazu mehrere Meldekanäle ein, an denen sich Hinweisgeber*innen wenden können, falls von Organisationen keine internen Kanäle zur Verfügung gestellt werden.
Unternehmen
Viele Unternehmen müssen ab 17. Dezember 2023 einen internen Meldekanal für Hinweisgeber*innen einrichten.
Ein solcher Meldekanal schützt das Unternehmen vor potenziellen Reputationsverlusten sowie direkten finanziellen Schäden, da Missständen intern und diskret entgegengewirkt werden kann.
Der Meldekanal soll für verschiedene Parteien inner- und außerhalb des Unternehmens zur Verfügung stehen:
- Mitarbeiter*innen, Praktikant*innen
- Ehemalige Mitarbeiter*innen
- Externe Mitarbeiter*innen
- Lieferanten
- Vertragspartner
Gemeinden und öffentliche Firmen
Gemeinden ab 10 000 Einwohnern sind laut der EU-Whistleblower-Richtlinie ab 2023* dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem zu implementieren. Dadurch soll es Gemeinden ermöglicht werden, gegen Missstände bzw. Rechtsverstöße vorzugehen und diesen diskret entgegenzuwirken.
*diese Zahlen entsprechen dem Stand von 2021 und können je nach Land variieren.
Eine Übersicht über Verstöße, bei denen die EU-Richtlinie den Hinweisgeber*innen Rechtssicherheit garantiert.
Hinweisgeber*innen werden bei Meldung über folgende Verstöße von der EU-Richtlinie geschützt.
Den Mitgliedsstaaten steht es frei den Schutz auch auf andere Bereiche auszuweiten.
Öffentliches Auftragswesen
Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte
Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Strahlenschutz
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
Öffentliches Gesundheitswesen
Verbraucherschutz
Schutz der Privatsphäre bzw. personenbezogener Daten
Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Finanzielle Interessen der EU
Binnenmarktvorschriften
Häufige Fragen
- Welche Unternehmen betrifft die Richtlinie?
Alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter*innen ab Dezember 2023, ab Dezember 2021 bereits alle Unternehmen mit über 250 Mitarbeiter*innen.
- Welche Gemeinden betrifft die Richtlinien?
Gemeinden und Städte mit mindestens 10.000 Einwohner*innen.
- Wann muss die Richtlinie umgesetzt werden?
Die Richtlinie muss je nach Unternehmesgröße bis spätestens Dezember 2023 umgesetzt werden.
- Wo finde ich die Richtlinie?
Die Richtlinie ist hier zu finden.