Illustration EU-Flagge

Die wichtigsten Punkte zur EU-Whistleblowing Richtlinie

Um was geht es in der Hinweisgeber-Richtlinie?

Illustration Schutz

Die Richtlinie hat das Ziel, Hinweisgeber*innen vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, wenn diese Verstöße gegen das EU-Recht aufzeigen.

Jeder EU-Mitgliedsstaat führt dazu mehrere Meldekanäle ein, an denen sich Hinweisgeber*innen wenden können, falls von Organisationen keine internen Kanäle zur Verfügung gestellt werden.

Unternehmen

Illustration Unternehmen

Viele Unternehmen müssen ab 17. Dezember 2023 einen internen Meldekanal für Hinweisgeber*innen einrichten.

Ein solcher Meldekanal schützt das Unternehmen vor potenziellen Reputationsverlusten sowie direkten finanziellen Schäden, da Missständen intern und diskret entgegengewirkt werden kann.

Der Meldekanal soll für verschiedene Parteien inner- und außerhalb des Unternehmens zur Verfügung stehen:

  • Mitarbeiter*innen, Praktikant*innen
  • Ehemalige Mitarbeiter*innen
  • Externe Mitarbeiter*innen
  • Lieferanten
  • Vertragspartner

Gemeinden und öffentliche Firmen

Illustration Gemeinde

Gemeinden ab 10 000 Einwohnern sind laut der EU-Whistleblower-Richtlinie ab 2023* dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem zu implementieren. Dadurch soll es Gemeinden ermöglicht werden, gegen Missstände bzw. Rechtsverstöße vorzugehen und diesen diskret entgegenzuwirken.

*diese Zahlen entsprechen dem Stand von 2021 und können je nach Land variieren.

Eine Übersicht über Verstöße, bei denen die EU-Richtlinie den Hinweisgeber*innen Rechtssicherheit garantiert.

Hinweisgeber*innen werden bei Meldung über folgende Verstöße von der EU-Richtlinie geschützt.

Den Mitgliedsstaaten steht es frei den Schutz auch auf andere Bereiche auszuweiten.

  • Shield Exclamation

    Öffentliches Auftragswesen

  • Shield Exclamation

    Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte

  • Shield Exclamation

    Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Strahlenschutz

  • Shield Exclamation

    Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz

  • Shield Exclamation

    Öffentliches Gesundheitswesen

  • Shield Exclamation

    Verbraucherschutz

  • Shield Exclamation

    Schutz der Privatsphäre bzw. personenbezogener Daten

  • Shield Exclamation

    Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

  • Shield Exclamation

    Finanzielle Interessen der EU

  • Shield Exclamation

    Binnenmarktvorschriften

Häufige Fragen

Welche Unternehmen betrifft die Richtlinie?

Alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter*innen ab Dezember 2023, ab Dezember 2021 bereits alle Unternehmen mit über 250 Mitarbeiter*innen.

Welche Gemeinden betrifft die Richtlinien?

Gemeinden und Städte mit mindestens 10.000 Einwohner*innen.

Wann muss die Richtlinie umgesetzt werden?

Die Richtlinie muss je nach Unternehmesgröße bis spätestens Dezember 2023 umgesetzt werden.

Wo finde ich die Richtlinie?

Die Richtlinie ist hier zu finden.