Ohne Whistleblowingschutz kein Investigativjournalismus
Damit investigativer Journalismus funktionieren kann, braucht es einen umfassenden Whistleblowerschutz. Im Vergleich zu 2021, ist Österreich ist im Pressefreiheitsindex von Rang 14 auf Rang 31 abgestürzt. Eine zeitnahe Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie könnte den Umschwung bringen.
Ein Expertinnenplenum, bestehend aus der Medienanwältin Maria Windhager und Naomi Colvin von der NGO Blueprint for Free Speech, setzte sich beim Journalismusfest Innsbruck mit diesen Thematiken auseinander. Das Gespräch fand am Freitag den 13. Mai im Innsbrucker Treibhaus statt.
Informationsfreiheit unter Beschuss
Oft werden Hinweisgeber strafrechtlich verfolgt oder als Nestbeschmutzer wahrgenommen. Das erschwert es ihnen, auf illegale Aktivitäten aufmerksam zu machen. Zeitgleich nehmen Einschüchterungsklagen gegen Journalisten zu, die heikle Informationen veröffentlichen. Ziel dieser Klagen sei es, die öffentliche Debatte über unangenehme Vorkommnisse ins Gericht zu verlagern und gleichzeitig die Journalisten unter der bürokratischen Papierlast zu begraben. Derartige Klagen sollen sich laut Colvin in Europa seit 2016 verfünffacht haben.
Zwei Lösungsansätze
Um dem entgegenzuwirken, müsse man in den Augen der Expertinnen diese Klagen konsequent an die Öffentlichkeit bringen. Auch die EU-Hinweisgeberrichtlinie, ist für Colvin ein Schritt in die richtige Richtung. Sie soll Personen schützen, die aus einer Organisation heraus brisante Informationen öffentlich machen wollen. Eigentlich hätte sie der Gesetzgeber bis Mitte Dezember 2021 umsetzen müssen. Österreich ist aber nach wie vor säumig. Windhager führt das darauf zurück, dass einerseits mehrere Ressorts in der Regierung damit befasst seien und andererseits die Grünen den von der Richtlinie erfassten Schutzbereich weiter fassen wollen, als von der EU vorgesehen.