Whistleblower noch weitgehend ungeschützt
Die EU-Whistleblower-Richtlinie, die zu einer besseren Aufdeckung von Missständen beitragen soll, muss bis Ende 2021 in das nationale Recht umgesetzt werden. Weitere Informationen zur EU-Richtlinie finden Sie hier.
Durch die Umsetzung der Richtlinie sollen zukünftig MitarbeiterInnen vor Kündigungen oder Mobbing im Zuge einer Offenlegung von Missständen geschützt sein. Ein weiteres Ziel ist es, die Transparenz im privaten und öffentlichen Sektor zu erhöhen und so vermehrt Missstände zu vermeiden oder aufdecken zu können.
In vielen größeren Unternehmen ist es bereits schon gang und gebe, dass ein interner Meldekanal Teil ihres Compliance-Management-Systems ist. Bei Klein- und Mittelunternehmen (KMU) herrscht jedoch diesbezüglich noch Aufholbedarf. Da man laut der neuen Richtlinie bereits mit einer Unternehmensgröße ab 50 Mitarbeitern, dazu verpflichtet ist ein Hinweisgebersystem zu führen, sind davon auch KMUs betroffen. Jedoch haben Klein- und Mittelunternehmen im Gegensatz zu Großunternehmen noch bis Ende 2023 Zeit die Richtlinie umzusetzen.
Auch der öffentliche Sektor ist von der Richtlinie betroffen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben in Österreich aber nur wenige die Richtlinie umgesetzt. Ausgenommen werden nur jene Gemeinden, die weniger als 10.000 Einwohnern oder weniger als 50 MitarbeiterInnen haben.
Die Gemeinde Wien kann bei der Umsetzung der Richtlinie als Vorbild genannt werden. Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel Wiener Whistleblower-Plattform bringt mehr Transparenz.
Bei einer ersten Betrachtung wirkt es so, dass die Vorgaben der Whistleblower Richtlinie insbesondere für KMUs und kleinere Gemeinden sehr aufwändig sind. Jedoch wird bei einer genaueren Betrachtung ersichtlich, dass die Vorteile, die ein interner Meldekanal mit sich bringt, überwiegen. Nicht nur die erhöhte Transparenz innerhalb des Unternehmens wirkt sich positiv aus. Durch das frühzeitige Aufdecken von Missständen können finanzielle Schäden sowie Reputationsschäden verhindert werden.