Whistleblower Richtlinie ist auch in der Schweiz gültig
Die EU Whistleblower Richtlinie ist auch in der Schweiz anwendbar. Schweizer Unternehmen die mit Geschäftspartnern aus dem EU-Raum interagieren haben die EU-Richtlinie bis Ende 2021 umzusetzen.
Was auf den ersten Blick nach unnötigen Mehraufwand klingt, ist bei näherer Betrachtung nicht nur für die MitarbeiterInnen von Vorteil. Auch das Unternehmen selbst kann davon profitieren. Oft fehlt es Mitarbeitern am Mut oder Vertrauen Compliance-Verstöße zu melden. Durch die EU-Richtlinie die zukünftig auch in der Schweiz gültig ist, soll das nicht mehr der Fall sein. Um die Melder bestmöglich zu schützen schafft die Richtlinie den rechtlichen Rahmen. Die Unternehmen haben nun die Verantwortung, eine professionelle und anonyme Lösung für Hinweisgeber zu gewährleisten.
Auch Führungskräfte profitieren von den Änderungen im Compliance-Management. Durch den rechtlichen Vorstoss wird Licht auf ein Thema geworfen, dass bis dato noch sehr unbeachtet geblieben ist. Durch die frühzeitige Identifizierung von Missständen reduziert man das Risiko von juristischen Konsequenzen oder Reputationsschäden. Da solche Verstösse einen durchschnittlichen finanziellen Schaden von CHF 200.000 mit sich bringen, können sich Unternehmen durch eine gutes Hinweisgebersystem geldsparen.
Unternehmen die bereits eine Meldesystem in ihrem Unternehmen etabliert haben, berichten neben der Minimierung von Risiken von positiven Effekten für das Employer Branding. Der allgemeine Trend geht in Richtung, Aufmerksamkeit schaffen für ethische Themen, transparente Unternehmenskultur und proaktiven Umgang zur Prävention von Missständen. Dem zu folge kann man davon ausgehen, dass es sich zukünftig keine Unternehmen mehr leisten können, nicht über ein Hinweisgebersystem zu verfügen.