Was ist ein Hinweisgebersystem?
Ein digitales Hinweisgebersystem ermöglicht es Personen anonym auf Missstände in Unternehmen hinzuweisen.
Warum ein digitales Meldesystem?
Ein digitales Meldesystem soll Personen, die einen möglichen Rechtsverstoß unternehmensintern melden, vor Repressalien schützen. Dazu ist absolute Anonymität unbedingt notwendig. Um vollständige Anonymität zu gewährleisten, ist nur ein digitales Meldesystem geeignet, da ansonsten die Handschrift, eine E-Mail-Adresse oder auch die Stimme am Telefon erkannt werden könn(t)en.
Um potenziellen Melder*innen diesen Schutz zu garantieren, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Hinweisgebersystem, wie flustron, eine vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet. Zusätzlich ist es empfehlenswert das Hinweisgebersystem auf einer externen Website zur Verfügung zu stellen (anzubieten). Dadurch kann mögliches Tracking durch das Unternehmen verhindert werden.
Wie funktioniert ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgebersystem funktioniert wie ein virtueller Postkasten. Im Vergleich zu E-Mail sind Absender der Nachricht nicht einsehbar. Um noch mehr Anonymität zu gewährleisten, verwendet flustron keine Tracker auf der Website.
Nach dem Eingang einer neuen Meldung werden die festgelegten Sachbearbeiter*innen automatisch vom System informiert. Sachbearbeiter*innen können zu einem späteren Zeitpunkt mit der anonymen Person über ein Dialogfeld wieder in Kontakt treten, um diese z.B. über den Status der Meldung zu informieren.
Wie setze ein Hinweisgebersystem am besten ein?
Da Hinweisgeber*innen möglichst hürdenfrei von einem Meldesystem Gebrauch machen sollen, ist es empfehlenswert auf der Homepage des Unternehmens den Link öffentlich in der Fußzeile einzubauen, ähnlich wie das aktuell viele Websites mit der Datenschutzerklärung machen.